An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtsanwaltsvergütung geben. Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

  1. Beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit auf die Beratung  kann das Honorar stets frei verhandelt werden. Bei einem ersten Beratungsgespräch beträgt die Gebühr höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.

  2. In Zivilsachen berechnen sich die Gebühren nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit. Die Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit ist dann vom Rechtsanwalt aus einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu ermitteln. Dabei werden insbesondere Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit berücksichtigt.

    Im gerichtlichen Verfahren entstehen feste Gebühren für die erstmalige Einreichung eines Schriftsatzes und die Wahrnehmung eines Termins.

  3. In Straf- und Bußgeldsachen sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten fallen die Gebühren abhängig vom Verfahrensstand an. Die konkrete Höhe der jeweiligen Gebühr ist dann aus dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit zu ermitteln.

  4. Wirkt der Rechtsanwalt am Abschluss eines Vergleiches mit, fällt eine zusätzliche Gebühr an.