Vollmacht

Wenn Sie uns beauftragen möchten, benötigen wir von Ihnen eine unterzeichnete Vollmacht. Ein Formular hierzu erhalten Sie hier!

Antrag Beratungshilfe

Beratungshilfe soll grundsätzlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden, bevor der Rechtsanwalt aufgesucht wird. Wir empfehlen dies dringend schon zur Ihrer Sicherheit und zur leichteren Verfahrensabwicklung. Dadurch erhalten Sie vorab bereits die Gewissheit, dass die Kosten wirklich von der Staatskasse getragen werden.

Ausnahmsweise kann der Antrag auch innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratung gestellt werden. In diesem Fall füllen Sie bitte das nachfolgende Formular zur Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus. Sie müssen Ihre Angaben durch geeignete Nachweise in Fotokopie belegen, das Formular unterschreiben und an uns zurücksenden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Vergütung.

Erklärung Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Wenn wir für Sie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren beantragen sollen, benötigen wir das nachfolgende Formular (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) vollständig ausgefüllt, mit den erforderlichen Anlagen in Fotokopie zum Nachweis Ihrer Angaben versehen und unterzeichnet zurück.

Beachten Sie bitte, dass die gewährte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe vom Gericht auch nachträglich wieder abgeändert und sogar gänzlich aufgehoben werden kann. Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Situation in den nächsten vier Jahren nachhaltig (z. B. Erhöhung des Brutto-Einkommens um mehr als 100,00 € monatlich) oder ziehen Sie um, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem Gericht anzuzeigen. Sie können dann vom Gericht verpflichtet werden, die angefallenen Kosten nachträglich an die Staatskasse zu erstatten.

Auch ist es wichtig zu wissen, dass die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe Sie nur von den Kosten der eigenen Rechtsvertretung und den Gerichtskosten einschließlich Auslagen entlastet. Die Kosten der Gegenseite, insbesondere diejenigen des gegnerischen Rechtsanwaltes, sind davon nicht umfasst.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Formulare zur Verfahrens- und Prozesskostenhilfe bis auf wenige Formulierungen identisch sind. Diese Unterschiede sind jedoch rechtlich bedeutsam.

Datenblatt Verkehrsunfallsachen

Was Sie zur Vorbereitung für eine Erstberatung in einer Angelegenheit wegen eines Verkehrsunfalls schon einmal an Informationen zusammenstellen können, haben wir Ihnen hier aufgelistet.

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Vielfach sind wir in Angelegenheiten tätig, in denen Ärzte, die Sie behandelt haben, um Auskünfte gebeten werden. Dies ist beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden der Fall. Damit der jeweilige Arzt Angaben machen darf, müssen Sie ihn von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Ein entsprechendes Formular finden Sie nachfolgend.

Fragebogen Sozialgericht

In sozialgerichtlichen Verfahren ist sehr oft Ihre bisherige Krankengeschichte einschließlich der Daten aller behandelnden Ärzte von Bedeutung. Das Sozialgericht verlangt dann, dass der angefügte Fragebogen sorgfältig und möglichst vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wird.

Wertfragebogen Testamentseröffnung

Wenn nach dem Tode einer Person ein Testament durch das Amtsgericht eröffnet werden soll, benötigt das Gericht Angaben zum Wert des Nachlasses, damit es die anfallenden Gebühren richtig berechnen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament handelt.

Wenn Sie uns beauftragen, eine Testamentseröffnung zu beantragen, benötigen wir von Ihnen den nachfolgenden Fragebogen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurück. In dem Formular müssen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben versichern, Nachweise müssen nicht beigefügt werden.